From: Christian Matt, ChristianMatt.uucp
Subject: Re: =?Stufenfuehrerschein?= in der Schweiz
Date: Sat, 31 May 1997 00:30:21 GMT
Organization: University of Zurich, Switzerland

On Thu, 29 May 1997 22:58:32 +0100,
Michael.Friedrich@student.uni-tuebingen.de (Michael Friedrich) wrote:

>Hallo Eidgenossen,
>
>kann mir mal jemand sagen, wie der Schweizer Stufenführerschein
>aufgebaut ist?
>
>Meine Schwester will in CH den Moppedführerschein machen. Sie behauptet,
>daß sie dann 2 Jahre mit max. 125 ccm herumfahren muß/darf und dannch
>eine Prüfung für den unbeschränkten Führerschein ablegen kann.
>
Jo, dem ist genau so: Erst musst du dich zwei Jahre lang mit diesen
Rasenmaehern abgeben, bevor du die Prüfung für "die Grossen" (>= 250
ccm) machen kannst.

Das Vorgehen:
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Voraussetzungen:

 - Deinen Schwester hat einen Nothelferkurs in den letzen 6 Jahren
besucht.

- Sie hat den Verkehrskunde-Kurs vor nicht länger als zwei Jahren
besucht.

Beide Voraussetzungen fallen dahin, wenn sie schon den
D**enfuehrerausweis oder einen Ausweis einer höheren Fahrzeugkategorie
hat.

.
Also naechstes muss deine Schwester einen Lehrfahrausweis fuer die
Kategorie A1 (Motorraeder bis 125ccm) beantragen. 

Dieser ist dann mal vorläufig 4 Monate gueltig. In dieser Zeit musst
sie einen Kurs von 8 Stunden Dauer bei einem Fahrlehrer besuchen  (
kostete, als ich den 1994 gemacht habe sFr. 350.- , also Kurs und
Vollkaskoversicherung während des Kurses und die Pruefung). Die Preise
sind natürlich je nach Wohnraum verschieden: In den "grösseren"
Staedten sind die Kurse etwas teurer, wie auch der Stundenansatz für
eine Toeffmech-Schrauberstunde.

Der Fahrlehrer schickt dann eine Kursbestaetigung an das zustaendige
Strassenverkehrsamt und der Lehrfahrausweis wird um weitere 5 Monate
verlaengert.

In diesen 9 Monaten kann sie nach Belieben ohne Begleitung in der
Gegend herum"fraesen" und so erst einmal ein wenig Er-fahrung sammeln.
Falls nun unbedingt jemand mal als Sozia/Sozius mitfahren will, so
muss die entsprechende Person ebenfalls im Besitze eines gueltigen
Fahrausweises fuer Motorraeder ist.

Der Toeff muss während dieser "Lehrfahrperiode" mit einem gut
sichtbaren weissen "L" auf blauem Grund gekennzeichnet werden.
(Kennt ihr das in .de und .at auch, oder sind wir auch in dieser
Beziehung wieder ein Sonderfall?)

Wer diesen Gesetzesparagraphen befolgt und sein schoenes Motorrad mit
so einem Schildchen verunziert braucht sich nun nicht mehr ueber
mangelnde Aufmerksamkeit seitens der D**enfahrer zu beklagen.
Lichthupend und mit riskanten Ueberholmanoevern scheinen sie sich
ihrem Unmut Luft zu verschaffen, dass man nur mit den erlaubten 50km/h
und nicht den ueblichen 55-60km/h des durchschnittlichen D**enfahrers
unterwegs ist (bei mir war es jedenfalls so).

Wenn nun deine Schwester das Gefuehl hat, gut genug fuer die
Fahrpruefung zu fahren, dann kann sie sich beim Strassenverkehrsamt
für die praktische Pruefung anmelden. Innerhalb eines Monats nach
Einsendung der Anmeldung sollte sie dann zur Pruefung aufgeboten
werden.

Die Fahrpruefung verlaeuft immer in etwa nach dem selben Muster (ich
spreche hier von meiner Erfahrung in Zürich):

Die beiden Prueflinge werden mittels Funkgeraet und Ohrenstoepsel
verkabelt und so fuer die Richtungskommandos des Pruefers erreichbar.

Als erster Punkt steht das Spurgassenfahren auf dem Programm: Man darf
die am Boden markierte, ca. 1m breite und 10m lange Gasse in nicht
weniger als 15 Sekunden durchfahren (abstehen ist nicht erlaubt!).

Zweiter Punkt: Notfallbremsung aus 50km/h (immer voll d'ruff)

Drittens: Anfahren am Berg mit beiden Fuessen auf dem Boden.

Viertens:		Fahren im Verkehr (Stadt, Land, Autobahn)
		Der Pruefer sitzt in seiner D**e und plaerrt seine
		Richtungskommandi ins Funkgeraet. Je ein Motorrad
		 faehrt vor dem Wagen und eines hinterher. Nach der
		Haelfte der Strecke tauschen die beiden Toeffs ihre
		Position.

Ende der Pruefung.

Bestanden:	Alles paletti; L-Schild wegschmeissen und ab die Post.
		Aber aufgepasst, in der nun folgenden 2-jaehrigen
		"Probezeit" darf man sich keine groben Verstoesse
		gegen Verkehrsvorschriften erlauben
		(z.B.Fuehrerausweisentzug), ansonsten beginnt die
		Probezeit wieder von neuem.

Nicht bestanden:	In diesem Fall wird man automatische etwa
		einen Monat spaeter erneut zur Pruefung
		vorgeladen.

!!Achtung!!    Bringt man es nicht zustande, in diesen 9 Monaten die
Pruefung erfolgreich abzulegen, verfällt der Lehrfahrausweis UND DER
ACHTSTUENDIGE FAHRKURS.
Das bedeutet dann: Nochmals einen neuen Lehrfahrausweis beantragen
(sFr. 68.--) und den Kurs nochmals machen...

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Ende Vorgehen

>Stimmt das so? Müßt ihr  wirklich 2 Jahre auf sowas rumgurken?

Ja.     Muessen nicht, man muss lediglich auf das Antragsformular fuer
den "grossen" Lehrfahrausweis draufschreiben: "Ja, ich habe waehrend
den vergangenen 2 Jahren waehrend mindestens 52 Wochen regelmaessig
ein Motorrad der Kategorie A1 gefahren."
Kontrollieren kann das eh kein Schwein.

>Hat zufällig noch jemand Ahnung, was aus dem Lappen bei der Umschreibung
>in einen deutschen wird?

Nee.

>Fragen über Fragen,
>Michael

Nach Antworten ringend
Christian