From: Thomas Schade, thomas.schade@bmw.de
Subject: Re: Steuerreform KFZ
Date: Tue, 26 Nov 1996 08:52:34 +0100
Organization: BMW AG, Munich

Philip Herzog wrote:
> 
> UM? Aus der Tageszeitung hab' ich da ein AUF im Gedaechtnis... kann das mal
> jemand verifizieren?

Ich versuch's mal darzustellen (Auszug aus der neuesten Ausgabe meines
Steuerratgebers). Unsicher scheint jetzt noch einmal der Einsatztermin
zu sein. Leider läßt sich das Papier in keinster Weise über die
zukünftige Besteuerung von Moppels aus.

                                       Kfz-Steuersätze je angef. 100 ccm
                                         bisher           ab 1.1.97 (?)

Euro III Pkw (noch keine Schlüsselnr. vergeben)
Benziner:                                13,20             10,00
Diesel:                                  37,10             27,00

Euro II Pkw (Schlüsselnr.: 25, 26)
Benziner:                                13,20             10,00
Diesel:                                  37,10             27,00

Euro I Pkw und gleichgestellte Pkw
(Schlüsselnr.: 01, 02, 03 * ** ***, 04 ***, 09 ***, 11, 12, 13, 14, 16,
18, 21, 22)
Benziner:                                13,20             13,20
Diesel:                                  37,10             37,10

Andere Pkw, die bei Ozonalarm keinem Verkehrsverbot unterliegen
(Schlüsselnr.: 10 ***, 15 ***, 17, 19, 20, 23, 24)
Benziner:                                21,60             21,60
Diesel:                                  45,50             45,50

Pkw mit ungeregeltem Kat
(Schlüsselnr.: 03, 04, 05, 09)
Benziner:                                13,20             33,20
Diesel:                                  37,10             57,10

Pkw ohne Kat, Erstzulassung vor dem 1.1.86
(Schlüsselnr.: 00, 06, 07, 08)
Benziner:                                18,80             38,80
Diesel:                                  42,70             62,70

Pkw ohne Kat, Erstzulassung ab dem 1.1.86
(Schlüsselnr.: 00, 06, 07, 08, 10, 15)
Benziner:                                21,60             41,60
Diesel:                                  45,50             65,50

*    Hat das Kfz einen Hubraum von mehr als 2000 ccm, gilt die
     Schlüsselnr. uneingeschränkt als Nachweis.

**   Hat das Kfz einen Hubraum von 1400 - 2000 ccm, muß zusätzlich durch
     eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen werden, daß bestimmte
     Anforderungen erfüllt sind.

***  Gilt nur für Kfz mit Fremdzündungsmotor (Benziner), wenn sie
     nachweislich vor dem 23.07.95 mit Kat und geregelter 
     Gemischaufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sind. Der Nachweis 
     gilt als erbracht, wenn im  Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 
     'Antriebsart' "Otto/GKAT" und die Schlüsselnr. "51" eingetragen 
     sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer "33" ist dem 
     gleichwertig.

Die Schlüsselnr. steht im Fahrzeugschein unter "Schlüsselnr. zu 1" an
der fünften und sechsten Stelle.

Toscha

+------------: 5 kleine Jägermeister wurden kontrolliert, :------------+
|     Ein Polizist nahm's zu genau, da war'n sie noch zu viert!        |
|                                                                      |
+-: Shoutin' loud and proud: GRR #20 :-: mailto:thomas.schade@bmw.de :-+