From: Carsten R. Hoenig, hoenig@jocko.snafu.de
Subject: Re: Hoss im Radar
Date: Thu, 10 Aug 1995 17:26:42 GMT
Organization:

Hallo,

>|> angehalten! Keine Chance. :-( Aber ich werde es wohl
>|> schaffen, das Fahrverbot in den Winter zu legen, dann
>|> wird's nicht ganz so schlimm.
>
>Versuchen kannst Du es ja. Normalerweise beginnt das Fahrverbot aber mit dem
>Zeitpunkt, wo der Bussgeldbescheid rechtwirksam wird. Der Monat faengt aber
>erst an zu zaehlen, sobald der Fuehrerschein auf dem Strassenverkehrsamt
>liegt. Je spaeter Du den Lappen da ablieferst, um so laenger dauert das Verbot.

Grundsaetzlich richtig :-) ! Aber der Bussgeldbescheid muss
eben auch rechtswirksam. Ein einfacher Einspruch knapp gegen
Fristende  mit dem Hinweis: "Die Einspruchsbegruendung
bleibt einem gesonderten Schreiben vorbehalten" verhindert
den Eintritt der Wirksamkeit des Fahrverbotes.

Es ist damit zu rechnen, dass sich der Polizeipraesident
dann nach 6 - 8 Wochen meldet und die
Einspruchsbegruendung innerhalb von 14 Tagen verlangt. 

Man laesst sich was einfallen, erhaelt die Mitteilung, dass
dem Einspruch nicht abgeholfen wird, schreibt zurueck, dass
man eine gerichtliche Entscheidung verlangt, das Gericht
terminiert 2 Monate spaeter.

So, wenn das schon reicht (von August bis Dezember sind 4
Monate!) kann man ohne weitere Kosten zu verursachen, den
Einspruch zurueckziehen und den Fuehrerschein beim
PolPraes abgeben. 

Sofern weitere Monate erforderlich sind, muss eben
Terminverschiebung beantragt werden "aus wichtigem Grund":
Lange geplanter Urlaub, Examensklausur etc ...

Dann duerfte der Winter erreicht sein. :-)




>Wenn man sich den Zeitpunkt der Fahrverbotes aussuchen koennte, waere der
>Witz der Strafe ja auch zum Teufel.

Da hast Du ganz Recht ;-). Aber ist doch gut, oder?

Uebrigens, in diesem Zusammenhang kann eine
Rechtschutzversicherung ganz hilfreich sein. Die zahlt den
Anwalt (ca DM 800,-) . Wenn es sich dabei um einen
freundlichen Anwalt handelt, zahlt er davon die Geldbusse.
Wenn es sich um einen unfreundlichen Anwalt handelt,
sollte man sich einen anderen suchen. :-)




PS: Ich fahre im Dezember fuer 1 Monat nach Portugal! :-))))
PPS: Braucht jemand einen freundlichen Anwalt? ;-)

 

gruss carsten
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Carsten R. Hoenig, Berlin                          hoenig@jocko.snafu.de
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