From: Juergen Ernst Guenther, muftix@asbach.de
Subject: Neue Regeln im Strassenverkehr
Date: 26 Dec 1997 16:09:26 +0100
Organization: Quell goettlicher Weisheit


Am 1. Januar treten in Deutschland neue Regeln fuer Verstoesse im
Strassenverkehr in Kraft.

- Fahren unter Alkoholeinfluss gilt ab 0,5 Promille schon als
  Ordnungswidrigkeit. Kosten: 200 DM und 2 Flens.

- Fahren unter Drogeneinfluss kann mit Bussgeldern bis zu
  3000,- und Fuehrerscheinentzug bis zu 3 Monaten geahndet
  werden.

- Bei Fahranfaengern verlaengert sich die Probezeit auf 4 Jahre
  wenn sie in den ersten beiden Jahren Punkte gesammelt haben.
  (Auch 1a ???)

- Wenn sich der Fahrer bei einem leichten Zusammenstoss im
  ruhenden Verkehr binnen 24 h bei der Polizei meldet,
  wird er nicht mehr wg. Unfallflucht bestraft.

- Bei einem Fahrverbot kann man, wenn noch keine Punkte in
  Flensburg vorlagen, innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft
  waehlen, wann man den Lappen abgibt.

Quelle: ADAC, Muenchen/BR-Text

   .m.
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Disclaimer: Denjenigen, die in diesem Artikel die Worte Schund, Bloedsinn,
Mist, Unfug, bescheuert, Weichei, Schwuchtel oder DAU vermissen, und deshalb
an seiner Authentizitaet zweifeln, sei versichert, dass der rosa Feiertags-
filter in Kuerze wieder dem newsgruppentypischen Plauderton weichen wird.