From: Sylvio Tabor, tabor@bordeaux.informatik.uni-kl.de
Subject: Re: Punkte wg abgefahrener Reifen
Date: 13 May 1997 14:12:13 GMT
Organization: University of Kaiserslautern (Germany)

In article <337838B2.4227AA47@physik.uni-wuerzburg.de>, Norbert von
Truchsess  writes:
> Hi,
> 
> ich hab grad ne Maengelruege wegen abgefahrenem Vorderreifen bekommen
> (incl. Anzeige). 

> Die hatten am vor dem Haus geparktem Mopped 1.0 bis
> 1.5mm Restprofiltiefe gemessen 

[...]

> Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus? Immerhin bin ich mit dem
> Mopped + abgefahrenem Vorderreifen nicht nachweisslich auf oeffendlichen
> Strassen gefahren oder ist das in oeffendlich zugaenglichem Verkehrsraum
> abstellen an sich schon strafbar?
> 
> Am liebsten waere mir natuerlich eine schon erfolgreich angewandte
> Argumentationskette :-)


Diese Anzeige, worauf beruft die sich denn?

Unter $23 StVO findest Du etwas unter den
"Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers".
Dazu gehoert auch, dass Du als Fahrzeugfuehrer
auf eine vorgeschriebene Bereifung achten musst.

Aber - wie das Wort "Fahrzeugfuehrer" schon sagt:
steht das Fahrzeug, wird es nicht gefuehrt, also 
gibt's auch keinen Fahrzeugfuehrer, den man
belangen koennte.

Ich zitiere aus kommentierter StVO nach Jagusch:

"Da $ 23 nur den mit Bussgeld bedroht, der sich
mit einem unvorschriftsmaessigen Fahrzeug im 
oeffentlichen Verkehr bewegt, verstoesst derjenige,
der ein Fahrzeug mit profillosen Reifen auf oeffentlichen
Strassen abstellt, nicht gegen diese Bestimmung."

Lege Widerspruch ein und berufe gebe folgende
Fundstellen fuer Urteile an:

Stuttgart, VM 64,48
oder Hamm, Vkbl. 70, 247 = DrSpr. II [291] 289b
-- 
Sylvio