From: Thomas Bullack, tombulli@aon.at
Subject: Östrr. Polizei II
Date: Fri, 22 Nov 1996 09:03:00 -0800
Organization: TELECOM Network Provider, Austria

Da verliert meine Frau ihr (A)Kennzeichen: Ohne weiter 
zu fragen bekommen wir eine Strafverfügung über 2.000.- öS 
wegen Fahrens ohne Behelfsschild.

Der große Witz des österr. Verwaltungsstrafrechts ist, daß 
nicht dir dein Fehlverhalten bewiesen werden muss, sondern 
daß du deine Unschuld beweisen können musst. Kannst du 
das nicht, hast du Pech gehabt und mußt zahlen. 
Da wirst du z.B. annonym angezeigt: kannst du NICHT
beweisen, daß du zum angegeben Zeitpunkt nicht am angegeben
Ort warst, weil du z.B. allein daheim warst und keinen Zeugen
hast und auch nicht telefoniert hast, zahlst du.

Da bekomme ich ans Fenster meines Wohnmobils -
zugelassen mit einem Wechselkennzeichen, d.h.,
daß 2 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen betrieben
werden können (im Übrigen eine sehr gute Einrichtung
der Österreicher) - daß dieses Fahrzeug (ohne Kennzeichen,
da es gerade auf dem anderen PKW war) sofort vom
öffentlichen Grund zu entfernen wäre. So weit, so gut.
Ich habe nur nicht gewußt, daß ich dafür eine Be-
willigung brauche. Also entfernte ich dieses Fahrzeug
und stellte es auf Privatgrund. Ein halbes Jahr später
bekomme ich eine Strafverfügung über 1000.- öS, wegen
unbefugtem Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichem
Grund - sehr nett!! - Mein Glück war, daß hier ein Form-
fehler vorlag, da auf der Anzeige ein falsches Datum 
angegeben war und ich beweisen konnte, daß zu dem 
angegebenen Datum das Fahrzeug schon auf Privat-
grund stand. Trotzdem prozessierte das Magistrat
Salzburg EINEINHALB JAHRE gegen mich!!!!

Da werde ich an der A-D Grenze von einem A-Zöllner
aufgehalten. Obwohl ich ihm meinen Meldezettel unter
die Nase halte, aus dem hervorgeht, daß ich mich noch
kein Jahr in A aufhalte - zu noch nicht EU-Zeiten durfte
man nur 1 Jahr mit seinem ausländischen Führerschein
in A fahren - schreibt er mir nach Kontrolle meines deutschen
Führerscheins und meines österr. Autos eine Anzeige.
Diese flattert mir dann 6 Monate später mit 1000.- öS
ins Haus. Natürlich mußte ich sie nicht zahlen, aber
allein die Tatsache, wie hier mit einem steuerzahlenden
Bürger umgegangen wird, ist eine Frechheit. Zuerst
wird einfach einmal bestraft, ohne sich VORHER um
den Sachverhalt zu kümmern - und ich muß wieder
meine Unschuld beweisen.

Da möchte ich als braver Bürger meinen Führerschein
umschreiben lassen. Abgesehen davon, daß diese Aktion
mehr als 1000.- öS kostet, passiert folgendes:
Die Bestimmung zur Umschreibung besagt, daß man nur
diese Lenkerberechtigungen in einen österr. Führerschein
eingetragen bekommt, wenn man in dieser Klasse die LETZTEN 
12 MONATE ein solches Fahrzeug gelenkt hat. Zum besagten
Zeitpunkt hatte ich 8 Jahre meinen deutschen Führerschein
und bin genauso lange Auto und Motorrad gefahren.
Da in D mein Führerschein auf 7,5 t ausgestellt wurde, wollte
ich auch diese Eintragung in meinen österr. Führerschein
bekommen, der nur bis 3,5 t ausgestellt wird. Auf die Frage,
wie eine Bestätigung über das Betreiben eines Fahrzeugs
über 3,5 t aussehen müsse - also einmal pro Woche, oder
Monat, oder km Angabe in den letzten 12 Monaten - bekam
ich die Antwort: Weiß ich nicht, gibt's nicht, muß der Herr
OBERAMTSRAT entscheiden.
Der Gipfel war allerdings der Motorradführerschein: Wie gesagt
bin ich zu diesem Zeitpunkt schon 8 Jahre mit meinem EIGENEN
Motorrad gefahren, aber nur immer von Februar/März bis 
Oktober/November, da ich mein Moped über den Winter
abgemeldet habe - also nicht in den letzten 12 Monaten.
Daraufhin bekam ich die Antwort, daß ich so keinen 
österr. Motorradführerschein bekäme, es sein denn, 
der Herr  OBERAMTSRAT entscheidet anders.
Da ich mich dieser österr. Beamtenwillkür nicht aussetzen
wollte - meine Nase hätte dem Herrn OBERAMTSRAT (A-loch)
sicher nicht gefallen - habe ich auf dem Absatz kehrt gemacht.
Wie gut, daß die Ösis nun zur EU gehören.


-- 
Gruesse aus OEsiland!

Thomas (tombulli)
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